Landgericht Bielefeld, 2016-09-29, 6 O 111/15

6 O 111/15Cantonal CourtSep 29, 2016

Full text

Landgericht Bielefeld — 6 O 111/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-29

Aktenzeichen: 6 O 111/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0929.6O111.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.826,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2014 auf einen Betrag von 1.382,77 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2015 auf einen Betrag von 443,67 € zu zahlen,

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 157,33 € (netto) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu ¾ und der Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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