8 O 136/15•Landgericht Bielefeld, 2018-06-20, 8 O 136/15
Full text
Landgericht Bielefeld — 8 O 136/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-20
Aktenzeichen: 8 O 136/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0620.8O136.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin zu 1) verurteilt, an den Beklagten zu 2) 10.811,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 7.835,00 € seit dem 18.04.2015 und auf weitere 2.976,65 € zu zahlen.
Darüber hinaus wird die Klägerin zu 1) verurteilt, an den Beklagten zu 2) vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 729,23 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) und der Kläger zu 2) als Gesamtschuldner zu 95% und der Beklagte zu 2) zu 5%.
Die Klägerin zu 1) und der Kläger zu 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Die Kläger tragen zudem als Gesamtschuldner die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 3).
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Kläger als Gesamtschuldner 95% und der Beklagte zu 2) selbst 5%.
Die außergerichtlichen Kosten des Widerbeklagten zu 2) trägt der Beklagte zu 2).
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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