8 O 8/18•Landgericht Bielefeld, 2018-07-06, 8 O 8/18
Full text
Landgericht Bielefeld — 8 O 8/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-06
Aktenzeichen: 8 O 8/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0706.8O8.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.994,08 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2018 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des PKW Seat Alhambra mit der Fahrgestellnummer xxx sowie Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 01.06.2018 mit der Rücknahme des PKW Seat Alhambra mit der Fahrgestellnummer xxx in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt 60% und die Klägerin 40% der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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