9 O 226/17•Landgericht Bielefeld, 2018-08-14, 9 O 226/17
Full text
Landgericht Bielefeld — 9 O 226/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-14
Aktenzeichen: 9 O 226/17
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0814.9O226.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.270,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen und ihn von Forderungen der Audi Bank in Höhe von 14.569,35 € freizustellen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des PKW Audi A 4 Avant mit der Fahrgestellnummer xxx.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorstehend näher bezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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