9 KLs 9/19•Landgericht Bielefeld, 2019-07-25, 9 KLs 9/19
Full text
Landgericht Bielefeld — 9 KLs 9/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 9 KLs 9/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0725.9KLS9.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte A. wird wegen gewerbs- und bandenmäßig begangen Betruges in 692 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Angeklagte C. wird wegen gewerbs- und bandenmäßig begangen Betruges in 373 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte E. wird wegen gewerbs- und bandenmäßig begangen Betruges in 477 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Gegen den Angeklagten A.wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 80.000,00 Euro angeordnet.
Gegen den Angeklagten C. wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 80.000,00 Euro angeordnet.
Gegen den Angeklagten E. wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 50.000,00 Euro angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 25 Abs. 2, 53, 73 Abs. 1, 73c StGB.
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