Landgericht Bielefeld, 2019-08-20, 4 O 228/18

4 O 228/18Cantonal CourtAug 20, 2019

Regest

BGH VI ZR 1320/20

Full text

Landgericht Bielefeld — 4 O 228/18 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-20

Aktenzeichen: 4 O 228/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0820.4O228.18.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Leitsätze

BGH VI ZR 1320/20

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten – die Beklagte zu 1) ihrem Anerkenntnis entsprechend – als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus Anlass der in der Zeit vom 17.12.2013 bis 03.01.2014 nicht rechtzeitig erfolgten augenärztlichen Untersuchung entstanden sind und noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Vollstreckung gegen die Beklagten zu 2) – 5) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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