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20 KLs 14/20•Landgericht Bielefeld, 2020-11-10, 20 KLs 14/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 20 KLs 14/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1110.20KLS14.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XX. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sieben Fällen in Tateinheit mit einem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen,
des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen in Tateinheit mit einem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen,
des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und einem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen,
des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit einem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und einem Beischlaf zwischen Verwandten, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung,
schuldig.
Gegen ihn wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von
9 Jahren
verhängt.
Er hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 173 Abs. 1, 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 223 Abs. 1, 230, 52, 53 StGB
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