2 O 346/01•Landgericht Bonn, 2002-02-20, 2 O 346/01
Full text
Landgericht Bonn — 2 O 346/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-20
Aktenzeichen: 2 O 346/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0220.2O346.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß der zwischen den Parteien bestehende Mietvertrag über Räume im Haus I-Straße in ####4 O durch die Kündigung der Klägerin vom 31.07.2001 zum 31.03.2002 aufgelöst wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.100 EUR.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch Gestellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europäischen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.
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