9 O 430/01•Landgericht Bonn, 2002-03-13, 9 O 430/01
Full text
Landgericht Bonn — 9 O 430/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-13
Aktenzeichen: 9 O 430/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0313.9O430.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 40.000,00 DM (= 20.451,68 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 13.11.2001 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 50 % sämtlicher materieller und immaterieller Schäden, letztere, soweit sie nach der mündlichen Verhandlung entstehen, aus dem Unfallgeschehen vom 15.08.1998 auf der C B in U zu ersetzen, soweit Schadensersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 63 %, den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 37 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils einzutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird gestattet, eine von ihnen zu stellende Si-cherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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