Landgericht Bonn, 2003-11-25, 15 O 262/03

15 O 262/03Cantonal CourtNov 25, 2003

Regest

Zum Umfang des Ermessenspielraums und der Beratungspflicht des Rechtsanwaltes bei Abschluss eines Prozessvergleichs.

Full text

Landgericht Bonn — 15 O 262/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-25

Aktenzeichen: 15 O 262/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1125.15O262.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Leitsätze

Zum Umfang des Ermessenspielraums und der Beratungspflicht des Rechtsanwaltes bei Abschluss eines Prozessvergleichs.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.531,20 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 16.03.2003 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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