10 O 93 / 04•Landgericht Bonn, 2004-06-08, 10 O 93 / 04
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 93 / 04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-08
Aktenzeichen: 10 O 93 / 04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0608.10O93.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Einlieferung von Pfennig-Briefmarken im Gesamtwert von DM 95.000,00 Briefmarken zu € 0,45 bzw. € 0,55 im Gesamtwert von € 48.572,73 herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 50.000 und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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