2 O 29/04•Landgericht Bonn, 2005-02-09, 2 O 29/04
Full text
Landgericht Bonn — 2 O 29/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-09
Aktenzeichen: 2 O 29/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0209.2O29.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 536 a) Abs. 2 BGB
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 306,88 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten können die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.