9 O 208/05•Landgericht Bonn, 2005-10-19, 9 O 208/05
Full text
Landgericht Bonn — 9 O 208/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 9 O 208/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1019.9O208.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 10.06.2005 - 9 O 208/05 - wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die Vollstreckung nach dem Tenor dieses Urteils richtet.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die von der Beklagten zu tragen sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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