1 O 214/07•Landgericht Bonn, 2007-11-07, 1 O 214/07
Full text
Landgericht Bonn — 1 O 214/07 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-07
Aktenzeichen: 1 O 214/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1107.1O214.07.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.029,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit dem 03.07.2007 sowie aus einem weiteren Betrag von 1.287,90 € für den Zeitraum vom 03.07.2007 bis zum 10.08.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen der Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.029,97 € für den Zeitraum vom 03.07.2007 bis zum 14.09.2007 sowie wegen der Kosten kann die Beklagte die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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