12 O 167/07•Landgericht Bonn, 2007-11-08, 12 O 167/07
Full text
Landgericht Bonn — 12 O 167/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-08
Aktenzeichen: 12 O 167/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1108.12O167.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird als unzulässig zurück-gewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
Der Kostenausspruch ist zugunsten des Verfügungsbeklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, doch bleibt der Verfügungsklägerin vorbehalten, eine vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.400,00 € abzuwenden, sofern nicht der Verfügungsbeklagte vor der vorläufigen Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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