13 O 214/08•Landgericht Bonn, 2008-11-10, 13 O 214/08
Full text
Landgericht Bonn — 13 O 214/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-10
Aktenzeichen: 13 O 214/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1110.13O214.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab 01.04.2005 bis 30.09.2007 Rechnung zu legen über die erfolgten Ausschüttungen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Rechnungslegung über die erfolgten Ausschüttungen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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