13 O 323/06•Landgericht Bonn, 2009-05-20, 13 O 323/06
Full text
Landgericht Bonn — 13 O 323/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-20
Aktenzeichen: 13 O 323/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0520.13O323.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 12.150,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen 95 % die Klägerin und 5 % die Beklagte zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen 95 % die Klägerin selbst und 5 % die Beklagte zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen 11 % die Beklagte zu 1) und 89 % die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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