Landgericht Bonn, 2009-07-10, 5 S 266/08

5 S 266/08Cantonal CourtJul 10, 2009

Full text

Landgericht Bonn — 5 S 266/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-10

Aktenzeichen: 5 S 266/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0710.5S266.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 23.09.08 – 5 C 140/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 667,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 50 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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