Landgericht Bonn, 2009-09-02, 5 S 73/09

5 S 73/09Cantonal CourtSep 2, 2009

Full text

Landgericht Bonn — 5 S 73/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-02

Aktenzeichen: 5 S 73/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0902.5S73.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 7 C 211/08 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 265,97 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 19.01.2009 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 6,50 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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