Landgericht Bonn, 2009-09-02, 6 T 239/09

6 T 239/09Cantonal CourtSep 2, 2009

Regest

Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Stundung im Insolvenzeröffnungsverfahren.

Full text

Landgericht Bonn — 6 T 239/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-02

Aktenzeichen: 6 T 239/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0902.6T239.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 4a, 4d InsO

Leitsätze

Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Stundung im Insolvenzeröffnungsverfahren.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 14.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 30.07.2009 -97 IN 109/09-, durch den der im Rahmen des Stundungsverfahrens gestellte Antrag der Schuldnerin, ihr für das Insolvenzeröffnungs- und Stundungsverfahren einen Rechtsanwalt beizuordnen, zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert:

Der Schuldnerin wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzeröffnungsverfahren Rechtsanwalt X in C beigeordnet.

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