10 O 345/09•Landgericht Bonn, 2010-09-03, 10 O 345/09
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 345/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: 10 O 345/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0903.10O345.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache mit dem Antrag zu 1. erledigt ist.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
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einen Betrag in Höhe von 5.506,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.167,10 EUR seit dem 02.03.2009 sowie aus weiteren 4.339,11 EUR seit dem 03.11.2009 zu zahlen,
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den im Verfahren 18 O 168/06 vor dem Landgericht Bonn am 18.11.2009 ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.655,84 EUR herauszugeben,
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weitere 718,40 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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