Landgericht Bonn, 2010-11-30, 23 KLs 10/10

23 KLs 10/10Cantonal CourtNov 30, 2010

Full text

Landgericht Bonn — 23 KLs 10/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-30

Aktenzeichen: 23 KLs 10/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1130.23KLS10.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte ist der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses in sieben Fällen, der Untreue in drei Fällen sowie des Betruges schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

§§ 206 Abs. 1, 263 Abs. 1 und 3 Nr. 2, 266 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB

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