Landgericht Bonn, 2011-02-23, 5 S 255/10

5 S 255/10Cantonal CourtFeb 23, 2011

Full text

Landgericht Bonn — 5 S 255/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-23

Aktenzeichen: 5 S 255/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0223.5S255.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.10.2010 – 106 C 569/09 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267,39 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 46,41 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 57 Prozent und die Beklagte zu 43 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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