Landgericht Bonn, 2011-04-13, 1 O 378/08

1 O 378/08Cantonal CourtApr 13, 2011

Full text

Landgericht Bonn — 1 O 378/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: 1 O 378/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0413.1O378.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.217,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.09.2008 zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, der Klägerin den entstandenen Verzugsschaden in Höhe von 2.296,70 € zu erstatten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.

Das Urteil ist für beide Seiten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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