18 O 401/11•Landgericht Bonn, 2012-04-24, 18 O 401/11
Full text
Landgericht Bonn — 18 O 401/11 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-24
Aktenzeichen: 18 O 401/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0424.18O401.11.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 4.925,17 nebst Zinsen in Höhe von 13,25% ab dem 1.7.2011 sowie eine weitere Nebenforderung in Höhe von € 459,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.9.2011 zu zahlen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 1) zu 39%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 11% und die Beklagte zu 1) zu 89%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.