2 O 296/11•Landgericht Bonn, 2012-04-27, 2 O 296/11
Full text
Landgericht Bonn — 2 O 296/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-27
Aktenzeichen: 2 O 296/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0427.2O296.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.743,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2010 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 7 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 93 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil für die Beklagten vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit leisten in Höhe von 120% des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.