9 O 307/13•Landgericht Bonn, 2014-01-20, 9 O 307/13
Full text
Landgericht Bonn — 9 O 307/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-20
Aktenzeichen: 9 O 307/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0120.9O307.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 523,10 € für die Zeit vom 14. September bis zum 28. Dezember 2013 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.