6 T 50/14•Landgericht Bonn, 2014-03-12, 6 T 50/14
Full text
Landgericht Bonn — 6 T 50/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-12
Aktenzeichen: 6 T 50/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0312.6T50.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.02.2014 (204 C 66/14) wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert für die sofortige Beschwerde wird auf 5.880,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Streitwertes in dem Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.02.2014 (204 C 66/14) wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Streitwertbeschwerde ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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