Landgericht Bonn, 2014-12-11, 18 O 388/12

18 O 388/12Cantonal CourtDec 11, 2014

Full text

Landgericht Bonn — 18 O 388/12 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-11

Aktenzeichen: 18 O 388/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1211.18O388.12.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

    1. Der Klageantrag zu 1) ist dem Grunde nach zu 50 % gerechtfertigt.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2013 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den weiteren Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem Fahrradunfall vom 31.07.2010 in der H-Straße im T3ischen L mit dem bei der Beklagten erworbenen Elektrofahrrad der Marke C, Modell C2 gem. Rechnung vom 08.06.2010 noch entstehen wird, und zwar 50 % der materiellen Schäden sowie den immateriellen Schaden unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 %, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
    1. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
    1. Das Urteil ist wegen des Ausspruchs zu Ziffer 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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