3 O 67/14•Landgericht Bonn, 2015-03-04, 3 O 67/14
Full text
Landgericht Bonn — 3 O 67/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-04
Aktenzeichen: 3 O 67/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0304.3O67.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.416,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02.01.2014 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte des Klägers im Zusammenhang mit dessen Beteiligung an der J GmbH & Co.KG im Nennwert von 10.000,00 GBP.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der angebotenen Übertragung aller Rechte des Klägers im Zusammenhang mit dessen Beteiligung an der J GmbH & Co.KG im Nennwert von 10.000,00 GBP in Annahmeverzug befindet.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen weiteren steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung an der J GmbH & Co.KG resultieren, freizustellen
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.