18 O 433/10•Landgericht Bonn, 2015-04-16, 18 O 433/10
Full text
Landgericht Bonn — 18 O 433/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-16
Aktenzeichen: 18 O 433/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0416.18O433.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.216,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.08.2010 zu zahlen, sowie 1.005,40 € vorgerichtliche Kosten und weitere 10,- € Mahnkosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 18.01.2011.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/10 und der Beklagte 9/10 zu tragen. Von den Kosten des Streithelfers haben dieser 1/10 und der Beklagte 9/10 zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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