3 O 285/14•Landgericht Bonn, 2015-07-10, 3 O 285/14
Full text
Landgericht Bonn — 3 O 285/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-10
Aktenzeichen: 3 O 285/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0710.3O285.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Es wird festgestellt, dass sich die beiden mit der Beklagten abgeschlossenen Darlehensverträge mit der Hauptdarlehens-Nummer ###### durch den vom Kläger über seine Prozessbevollmächtigten am 27.06.2014 vorab per Fax erklärten Widerruf in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt haben.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die hinter dem Kläger stehende E Rechtsschutz-Versicherungs-AG außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.217,45 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2014 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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