18 O 315/15•Landgericht Bonn, 2016-07-29, 18 O 315/15
Full text
Landgericht Bonn — 18 O 315/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: 18 O 315/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0729.18O315.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 23.300,- € ab dem 20.01.2016 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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