1 O 226/16•Landgericht Bonn, 2017-03-31, 1 O 226/16
Full text
Landgericht Bonn — 1 O 226/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-31
Aktenzeichen: 1 O 226/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0331.1O226.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 823 Abs. 1; BGB § 858; BGB § 433 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 227.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.569,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.519,55 € seit dem 13.08.2016, aus weiteren 600,00 € seit dem 05.11.2016 und aus weiteren 450,00 € seit dem 11.02.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin zu 27% und dem Beklagten zu 73% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Beklagten aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.