10 O 387/16•Landgericht Bonn, 2017-09-19, 10 O 387/16
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 387/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-19
Aktenzeichen: 10 O 387/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0919.10O387.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und seinen außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger 48%, die Beklagte zu 1) 23% und die Beklagte zu 2) 29 %. Der Kläger trägt von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) 41% und denen der Beklagten zu 2) 47%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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