19 O 412/17•Landgericht Bonn, 2018-06-20, 19 O 412/17
Full text
Landgericht Bonn — 19 O 412/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-20
Aktenzeichen: 19 O 412/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0620.19O412.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 577,36 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 28.11.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95% und die Beklagte zu 5%
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann eine Vollstreckung verhindern, wenn sie jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags leistet, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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