15 O 101/15•Landgericht Bonn, 2018-08-03, 15 O 101/15
Full text
Landgericht Bonn — 15 O 101/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-03
Aktenzeichen: 15 O 101/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0803.15O101.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 16.460,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2015 sowie an die Kläger als Erstattung der Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung einen Betrag in Höhe von 1.348,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2015 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen Kläger zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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