Landgericht Bonn, 2018-12-17, 50 KLs - 664 Js 507/17 - 14/18

50 KLs - 664 Js 507/17 - 14/18Cantonal CourtDec 17, 2018

Full text

Landgericht Bonn — 50 KLs - 664 Js 507/17 - 14/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-17

Aktenzeichen: 50 KLs - 664 Js 507/17 - 14/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1217.50KLS664JS507.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

I.

Der Angeklagte ist des Wohnungseinbruchsdiebstahls in 33 Fällen, des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls in 20 weiteren Fällen, des Diebstahls in vier weiteren Fällen sowie des versuchten Diebstahls in fünf weiteren Fällen schuldig.

Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von

fünf Jahren sechs Monaten

verurteilt.

II.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 164.829,71 €

angeordnet.

III.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1, Nr. 3, 244 Abs. 1 Nr. 3 in der bis zum 21.07.2017 geltenden Fassung, Abs. 2, Abs. 4 in der seit dem 22.07.2017 geltenden Fassung, 22, 23, 49 Abs. 1, 53, 73 c StGB

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