15 O 427/18•Landgericht Bonn, 2019-08-01, 15 O 427/18
Full text
Landgericht Bonn — 15 O 427/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-01
Aktenzeichen: 15 O 427/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0801.15O427.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.692 € nebst 4 % Zinsen aus 22.713,60 € für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 19. November 2018, 2 % Zinsen aus weiteren 6.086,40 € für denselben Zeitraum, 4 % Zinsen aus 21.692 € für die Zeit vom 20. November 2018 bis zum 18. Januar 2019 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 21.692 € seit dem 18. Januar 2019 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs der Marke M mit der Fahrgestellnummer $$$$$##$$$###### sowie weitere 1.242,84 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt ein Siebtel, die Beklagte sechs Siebtel der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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