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1 O 280/20•Landgericht Bonn, 2021-04-21, 1 O 280/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-21
Aktenzeichen: 1 O 280/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0421.1O280.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.741.118,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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