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1 O 80/21•Landgericht Bonn, 2021-09-22, 1 O 80/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 1 O 80/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0922.1O80.21.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.420.460,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 4.6.2020 bis 17.6.2020 aus 2.677.500,00 EUR und seit dem 18.6.2020 aus 2.420.460,00 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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