The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
20 OH 8/23•Landgericht Bonn, 2025-05-02, 20 OH 8/23
Entscheidungsdatum: 2025-05-02
Aktenzeichen: 20 OH 8/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0502.20OH8.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilkammer des Landgerichts
Der sofortigen Beschwerde der Antragsteller vom 17.04. wird teilweise abgeholfen.
Der Beweisbeschluss der Kammer vom 16.04.2025, Bl. 412 ff. d.A. wird wie folgt ergänzt:
a) Der Sachverständige soll sich mit der Ergänzungsfrage der Antragsteller vom
24.02.2025, Bl. 391 ff. d.A., dort unter Ziffer B, I. 1. d, konkret:
auseinandersetzten.
b) Der Sachverständige soll sich mit den Einwendungen der Antragsteller vom 24.02.2025, Bl. 391 ff. d.A., dort die Einwendungen unter Ziffer B, I. 1. f. auseinandersetzen und die geforderten Feststellungen treffen.
c) Der Sachverständige soll sich mit den Einwendungen der Antragsteller vom 24.02.2025, Bl. 391 ff. d.A., dort die Einwendungen unter Ziffer B, I. 5. d. auseinandersetzen und die geforderten Feststellungen treffen.
Dazu wird den Antragstellern aufgegeben, dem Sachverständigen binnen 2 Wochen die damaligen Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Den Antragstellern wird aufgegeben, für die obigen ergänzenden Beweiserhebungen einen weiteren Auslagenvorschuss von 3.000,00 € einzuzahlen. Hierfür wird ihnen eine Frist von 2 Wochen gesetzt.
Im Übrigen wird der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.