13 O 106/02•Landgericht Bochum, 2002-08-28, 13 O 106/02
Full text
Landgericht Bochum — 13 O 106/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-28
Aktenzeichen: 13 O 106/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0828.13O106.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts - Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, die Zeichenfolgen (Second-Level-Domain) "B" oder "B1" unter der Top-Level-Domain "de" im Internet zu benutzen oder benutzen zu lassen.
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, die Fa. "H" im geschäftlichen Ver-kehr zu benutzen oder benutzen zu lassen.
Die Beklagte zu 1. wird zur Löschung der "H GmbH" verurteilt.
Der Beklagte zu 3. wird verurteilt, die Internet-Domains "B.de" und "B1.de" gegenüber der DENIC eG freizugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin und den Gerichtskosten tragen die Klägerin 36 %, die Beklagte zu 1. 32 %, der Beklagte zu 2. 14 % und der Beklagte zu 3. 18 %.
Die Beklagte zu 1. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. tragen dieser selbst 44 % und die Klägerin 56 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3. tragen dieser und die Klägerin je zur Hälfte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und zwar für die Klägerin hinsichtlich der Vollstre-ckung gegen die Beklagte zu 1. gegen Sicherheit in Höhe von 92.000,-- Euro, hinsichtlich der Vollstreckung gegen den Beklagten zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 41.000,-- Euro, hinsichtlich der Vollstreckung gegen den Beklagten zu 3. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 52.000,-- Euro, für den Beklagten zu 2. gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.800,-- Euro und für den Beklagten zu 3. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600,-- Euro. Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.