Landgericht Bochum, 2003-02-03, 10 T 112/02

10 T 112/02Cantonal CourtFeb 3, 2003

Full text

Landgericht Bochum — 10 T 112/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-03

Aktenzeichen: 10 T 112/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:0203.10T112.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Anträge des Schuldners auf Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Be-schwerdeverfahren und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwer-deverfahren werden zurückgewiesen.

Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.