8 O 374/03•Landgericht Bochum, 2003-10-09, 8 O 374/03
Full text
Landgericht Bochum — 8 O 374/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-09
Aktenzeichen: 8 O 374/03
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:1009.8O374.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Dem Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, das nachstehende Lichtbild in jedweder Form zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
Lichtbild
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
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