Landgericht Bochum, 2006-11-21, 9 S 108/06

9 S 108/06Cantonal CourtNov 21, 2006

Full text

Landgericht Bochum — 9 S 108/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-21

Aktenzeichen: 9 S 108/06

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:1121.9S108.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.05.2006 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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