10 T 72/06•Landgericht Bochum, 2007-02-26, 10 T 72/06
Full text
Landgericht Bochum — 10 T 72/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-26
Aktenzeichen: 10 T 72/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0226.10T72.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bo-chum vom 04.07.2006 abgeändert:
Die Ehefrau des Schuldners wird bei der Berechnung des unpfändbaren Ein-kommens des Schuldners dahin berücksichtigt, dass sich das unpfändbare Einkommen des Schuldners um 15,00 € erhöht. Im Übrigen bleibt die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person unberücksichtigt.
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Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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Der Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beschwerdeführer zu 83 % und der Beschwerdegegner zu 17 %.
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Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.028,64 € festgesetzt.
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