13 O 111/04•Landgericht Bochum, 2007-09-05, 13 O 111/04
Full text
Landgericht Bochum — 13 O 111/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: 13 O 111/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0905.13O111.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.975,37 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.
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