Landgericht Bochum, 2009-09-16, I - 13 O 126/09

I - 13 O 126/09Cantonal CourtSep 16, 2009

Full text

Landgericht Bochum — I - 13 O 126/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-16

Aktenzeichen: I - 13 O 126/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0916.I13O126.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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