I-6 O 78/08•Landgericht Bochum, 2010-01-27, I-6 O 78/08
Full text
Landgericht Bochum — I-6 O 78/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-27
Aktenzeichen: I-6 O 78/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0127.I6O78.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
-
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) gemeinsam (un-geteilte Erbengemeinschaft nach der am 30.09.2007 verstorbenen K B ) 20.000 ,- € sowie vorgerichtliche, nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten in Höhe von1.023,16 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 26.11.2007 zu zahlen.
-
Der Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, an die Klägerin zu 1) ( T B ) 10.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 19.01.2008 zu zah-len.
-
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1) verpflichtet ist, der Klägerin zu 1) alle materiellen und, soweit nicht vorhersehbar, immateriellen Zukunftsschä-den zu ersetzen, die daraus entstanden sind, entstehen und noch entstehen werden, dass die Klägerin zu 1) den Tod ihrer Tochter K B am 30.09.2007 nicht verarbeitet hat, soweit ein öffentlich-rechtlicher Forderungsübergang nicht stattfindet.
-
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
-
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) tragen der Beklagte zu 1) selbst zu 7/20 und die Kläger zu 1) und 2) gemein-sam zu 13/20.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen der Beklagte zu 1) zu 7/20 und die Klägerin zu 1) selbst zu 13/20.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen der Beklagte zu 1) zu 2/15 und der Kläger zu 2) selbst zu 13/15.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Kläger zu 1) und 2) gemeinsam zu 3/4 und die Klägerin zu 1) allein zu 1/4.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) tragen die Kläger zu 1) und 2) gemeinsam zu 3/4 und die Klägerin zu 1) allein zu 1/4.
- Das Urteil ist für alle Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.